Ich habe eine Aushilfe am 16.6.2023 angefangen 160€-350€ und habe Arbeitsamt 2 wochen später den änderungsbescheid abgegeben?was passiert nun?

2 Antworten

Du hast also die Änderungsmitteilung über die Arbeitsaufnahme zwei Wochen zu spät abgegeben?

Ich glaube nicht, dass Du dafür Sanktionen oder Strafverfahren befürchten musst.

Eine Überzahlung solltest Du aber umgehend zurückzahlen, also das zusätzliche Geld nicht vorher ausgeben..

Dann wird ein Teil Deines Einkommens aus diesem Minijob auf Deinen Bedarf angerechnet werden .... und bei den folgenden Zahlungen entsprechend gekürzt werden.

Und zwar ..... die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus weitere 20%.