Honorararbeit während der Elternzeit?

1 Antwort

  Und bin zusätzlich in meinem alten betrieb als 450€basis Kraft eingestellt, die zwei Jobs zusammen überschreiten die 450€ grenze nicht

Das ist völlig gleichgültig, denn die Tätigkeit auf Honorar tangiert die 450,- Euro Regel nicht, weil es eine selbständige Tätigkeit ist.

Zu beachten: wenn 425,- Euro überschritten werden, entfällt die Familienversicherung, es werden also eigene Krankenversicherungsbeiträge fällig.

Bezüglich der Einkommensteuererklärung:

Der Minijob ist durch die Minijobregel bereits pauschal versteuert. Gehört also nicht in die Einkommensteuererklärung.

Die Honorartätigkeit schon und wird mit dem Überschuss (Einnahmen - Ausgaben) zur Einkommensteuer herangezogen.