Schadensersatz möglich?

1 Antwort

Wenn ein Kaufvertrag über die Waren gemacht wurde, dann muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen. Es ist egal, ob die Ware zwischenzeitlich verdorben ist. Das gilt auch dann, wenn die Ware wegen der Nichtzahlung noch nicht an den Käufer A übergeben wurde. Denn der Käufer A befindet sich im Annahmeverzug, sofern Vorauskasse vereinbart war. Deshalb kann A nichts verlangen.