Heizungserneuerung, Umlage auf Mieter?

2 Antworten

"Gehen wir mal davon aus, das Teil hätte vor 34 Jahren 3.000 DM gekostet und eine neue kostet nun 6.000,-€."

Ich frage mich, was Du mit diesem Vergleich bezwecken möchtest? 🤔

Das hat doch mit einer heutigen Erneuerung gar nichts zu tun!

Es muss unterschieden werden zwischen einer Heizungserneuerung und einer Heizungsmodernisierung.

Eine bloße Erneuerung eines alten und störanfälligen Teils ist keine Modernisierung. Wenn eine Heizung 34 Jahre alt ist hat sie die technische Nutzungsdauer schon lange überschritten. Der Austausch gegen ein neues Teil wäre bloße Reparatur und nicht auf den Mieter umlagefähig. Dass die neue Heizung Energie spart ändert daran nichts. Das liegt ja in der Natur der Sache. Heutige Heizungen müssen mit zeitgemäßer Technik ausgestattet und damit energiesparend sein.

Klar sein muss aber auch, dass man andererseits als Mieter nicht verlangen kann, dass der Vermieter ein funktionsfähiges Bauteil austauscht.

Der Vergleich der Kosten einer Heizung damals und heute hinkt im Übrigen gewaltig. Man kann sicher im Internet Statistiken über die jährliche Kostensteigerung bei Bausteilen finden. Ich habe da meine persönlichen Erfahrungen einzubringen. Im vergangenen Jahr hatte ich zum Jahresanfang eines Gas-DL-Erhitzer in einer Wohnung austauschen lassen und dafür 1.500 Euro bezahlt. Am Jahresende kostete die absolut gleiche Aktion in einer anderen Wohnung schon 2.000 Euro. Kostensteigerung vom mehr als 33% innerhalb eines Jahres. Wie mag das erst auf Sicht von 34 Jahren aussehen! Die von Dir dargestellte Kostensteigerung hat demnach überhaupt nichts damit zu tun, dass dann ein hochwertigeres Teil eingebaut werden würde.