Haus überschrieben und nun Pflichtanteil auszahlen ?

2 Antworten

Das Haus kann man ja von einem fähigen Makler bewerten lassen, der dann den Marktwert für April 2016 schätzt und Abschläge für Eure Erneuerungen einbeziehen kann.

Am besten vorher schriftlich vereinbaren, dass die Kosten geteilt werden. Naja, vielleicht seid Ihr bereit, einen größeren Anteil zu übernehmen, wenn der Bruder nur ein Achtel erhält.

Dem Bruder würde ich eine lange Nase drehen und ihn eine lahme Blindschleiche nennen!

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Zieh die Sache bis Jahresende hin. Wenn der Bruder bis einschließlich 31.12.19 keine Klage erhebt ist alles zu spät für ihn!

Aber die 3 Jahre beginnen am 1.1.2017, also hat er noch bis 31.12.2019 Zeit. Das steht auch in Deinem link.

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@Andri123

Deswegen ja die abrupte Neuformulierung! Der Jurist ist immer flexibel.

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