Hallo, ich habe ein Abo dür eine oline lern Plattform im Dezember 2019 abgeschlossen (Rechnungsdatum 15.12.2019. Das Geld wurde von meinem Bankkonto im Janau r?
Hallo,
ich habe ein einjähriges Abo für eine oline Lernplattform ( für Weiterbildungszweck in meinem Job) im Dezember 2019 abgeschlossen (Rechnungsdatum 15.12.2019). Das heißt, dass ich die Lernplattform schon im Dezember nutzen konnte. Das Geld wurde von meinem Bankkonto jedoch erst im Janaur abgehoben. Nun hätte ich zwei Fragen:
- Soll ich die Kosten bei den Werbungskosten 2019 oder 2020 eintragen?
- Falls 2019, dann kann ich ja die Rechnung nicht mehr nachträglich dem Finanzamt geben. soweit ich weiß. Kann man in dem Fall einen Trick anwenden, nämlich die 11/12 der Kosten trotzdem in der Steuererklärung 2020 eintragen, während man den Monat Dezember 2019 einfach verfallen lässt? Mit er Begründung, dass man ja auch ungefähr 11 Monate in 2020 die Lernplattform für Weiterbildungszwecke im Job genutzt hat.
Vielen lieben Dank!
1 Antwort
Die tatsächliche Zahlung ist entscheidend !
Abfluss Prinzip, heißt, dass für das Jahr der Geltendmachung von Ausgaben in der Steuererklärung nicht das Datum der Rechnung oder der Zeitpunkt der Fälligkeit maßgeblich sind.
Es kommt darauf an, wann die Zahlung tatsächlich ausgeführt worden ist. ‼️