Häusliche Gewalt, Auszug Täter?


31.10.2021, 21:25

Der Ex zahlt seit 2 Monaten die halbe Miete nicht mehr. Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten?

3 Antworten

Ich denke, der Mann ist zunächst weiterhin zur Zahlung der (halben) Miete verpflichtet. Denn er hat einen Mietvertrag unterschrieben. Die polizeiliche Anordnung zum Auszug ändert nichts an seinen zivilrechtlichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Er kommt von dieser Verpflichtung nur los, wenn der den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt.

Er kann auch von der Frau nicht verlangen, dass sie ihm seinen halben Anteil erstattet. Da sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Zwischen beiden gibt es ja die Vereinbarung, dass jeder die Möglichkeit hat, in der Wohnung zu wohnen. Dafür muss jeder die Hälfte zahlen. Er könnte ja drin wohnen, er darf aber nicht, wegen des von ihm verschuldeten Verhaltens. Es obliegt dem Mann, auf Gewalttätigkeiten zu verzichten, so dass er die von ihm gemietete Sache nutzen kann. Wenn es jetzt eine polizeiliche Anordnung gegen ihn gibt und er die Wohnung nicht wie beabsichtigt nutzen kann, ist das alleine sein wirtschaftliches Risiko.

Die Frau ist auch nicht bereichert. Vermutlich wird sie die Wohnung zunächst so wie bisher weiter nutzen. Durch seinen Auszug hat sie keinen wirtschaftlichen Vorteil. Das Bereicherungsrecht gibt also auch nichts her. Deshalb muss er weiter zahlen.

SABINE64 
Fragesteller
 29.10.2021, 21:14

Hört sich gut an...Danke

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AndiRat hat es schon korrekt beschrieben, dem gibt es von meiner Seite auch nichts mehr hinzuzufügen. Der Anspruch des Vermieters wird durch die Anordnung nicht berührt, ein Anspruch gegenüber seiner Partnerin dürfte hier nicht entstehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Zahlt dein Ex sonst an dich und du überweist an den Vermieter? Oder zahlt der Ex normalerweise direkt an den Vermieter?

Dem Vermieter kann die Sache grundsätzlich egal sein. Er kann sich aussuchen, von wem er die Miete verlangt, wenn beide im Mietvertrag stehen.

Mein Rat: Nimm dir einen Anwalt. Ggf. kannst du auch noch weitere Ansprüche gegen deinen Ex geltend machen. Wenn du kein Geld dafür hast, beantrage Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
SABINE64 
Fragesteller
 31.10.2021, 22:12

Er zahlt seine Hälfte nicht an den Vermieter.

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Answer123  01.11.2021, 00:48
@SABINE64

Ja, jetzt ja sowieso nicht mehr...^^ Hat er es denn vorher getan?

Rede mal mit dem Vermieter, ob er die Eintreibung des hälftigen Mietanspruchs selbst übernimmt. Für ihn wäre das einfacher, weil dein Ex faktisch keine Argumente dagegen hat. Das kann er auch selbst über einen Mahnbescheid. Wenn du den Anspruch geltend machst, solltest du das einen Anwalt machen lassen.

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