Hängt es mit dem Entzug der Bescheinigung aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Unfällen zusammen?

2 Antworten

da muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen einem entzug der fahrerlaubnis und einem fahrverbot. ein fahrverbot ist befristet: führerschein abgeben und nach x wochen wiederbekommen. während der zeit darf man nicht fahren.

ein entzug der fahrerlaubnis dauerhaft: führerschein abgeben und nicht wiederbekommen. man darf nicht mehr wieder fahren. dann muss man erst einen neuen antrag stellen, dann wird alles geprüft und man bekommt (vielleicht) eine neue fahrerlaubnis und führerschein.

führerschein verlieren ist wieder etwas ganz anderes.: denn man kann das dokument (die karte) verlieren, weil man es nicht mehr findet oder weil einem die geldbörse gestohlen wird. dann muss man einen ersatz-führerschein beantragen, aber man darf trotzdem die ganze zeit über fahren.

als fleißiger punkte-sammler wird nach diversen fahrverboten der entzug der fahrerlaubnis auf die person zukommen. dann darf die person sich auch auf eine mpu einstellen, denn wer so viele punkte wegen ignoranz oder nachlässigkeit im straßenverkehr gesammelt hat, muss erst einmal beweisen, dass er die kraftfahreignung überhaupt besitzt. eine mpu ist sehr teuer, aber es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, ob er sein geld lieber für schöne dinge ausgibt oder nicht.

nach einem entzug der fahrerlaubnis und einer erfolgreichen neuerteilung darf man wieder fahren. dann ist auch der punktestand wieder auf 0, weil man seine strafe ja bekommen hat. wenn dann wieder verstöße begangen werden, wie zu schnell zu fahren, sammelt man also auch wieder von vorne punkte.

Natürlich wird Dir der Fühereschein erneut entzogen und Du hast zudem alle Kosten zu tragen, egal ob Du Mitglied im ADAC bist oder nicht. Zudem bist Du wiederholungstäter, das erhöht das Strafmaß zudem. Es ist vollkommen egal ob es sich um ein anderes Delikt gehandelt hat. Offenbar hast Du einen Migrationshintergrund und in Deiner Heimat mögen andere Regeln gelten. Aber Du bist in Deutschland für zu schnelles fahren erwischt worden und in Deutschland gilt nun mal deutsches Recht.