Habe früher Schlechtwettergeld bekommen, wird das bei der Rentenberechnung auch berücksichtigt?

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Schlechtwettergeld wird natürlich in der Rentenberechnung berücksichtigt, es zählt mal als Anrechnungszeit auch als Pflichtbeitragszeit. Die Nachweise solltest Du im Rahmen einer Kontenklärung dem Rententräger vorlegen, davon würde Deine Rente etwas heuern. Evtl. kann Dir die Krankenkasse diese Zeiten bestätigen.