Provisionserstattung nach Vertragsstilllegung?

3 Antworten

Die Provision erhält er von der DVAG und an die müsste er zurückzahlen.

Du erhältst da nichts.

Wenn man dir etwas aufgeschwätzt hat, was unpassend ist, würde ich auf Rückabwicklung des Vertrages bestehen. Ob die DVAG sich darauf einlässt, ist aber fraglich.

Es kann sein dass der "Vermögensberater" einen Teil der Abschlussprovision zurück zahlen muss. Das hängt davon ab wie die Stornoregelungen bei der AachenMünchner Versicherung und bei der DVAG sind.

Mich würde es reichlich wenig interessieren, ob der Berater der dir diesen vertrag angedreht hat die Provision zurück zahlen muss oder nicht.