Guthaben ,auf P Konto?
Hallo ,da mein Chef ,mir doppeltes Gehalt am Anfang Oktober fehlerhafterweise Überwiesen hat ,und ich ihm das natürlich sofort wieder zurück überwiesen habe .Hab ich nun ein Problem da ich ein P Konto habe und ich nur 1300 Euro verdiene ,haben die mir mein ganzen Geld was davon noch übrig ist also fast 300 ,für den ganzen Oktober auf der Bank einbehalten so das ich kein Strom und auch kein Internet bezahlen kann ,,ich habe schon mehr mals auf der Bank angerufen um Infos zu bekommen wie ich das Geld bekomme ,mir wurde von einem Sachbearbeiter mitgeteilt daß er ein Schreiben von meinem Chef bräuchte daß er das Gehalt doppelt überwiesen hat ,und auch eine Empfangsbestätigung von ihm das er das ,Geld auch zurück bekam .Das hab ich auch so gemacht ,aber ich bekomm das Geld immer noch nicht gutgeschrieben ,darauf hab ich noch mals auf der Bank angerufen ,der Mitarbeiter meinte so ich bräuchte ein Befreiungsantrag für mein Konto um auf diesen Betrag zu zugreifen ,habe auf dem Gericht angerufen da liegt keine Sperrung für mein Konto vor .Nun meine Frage vie bekomm ich mein Geld von 300 Euro wieder gut geschrieben ?
2 Antworten
mir wurde von einem Sachbearbeiter mitgeteilt daß er ein Schreiben von meinem Chef bräuchte daß er das Gehalt doppelt überwiesen hat ,und auch eine Empfangsbestätigung von ihm das er das ,Geld auch zurück bekam .Das hab ich auch so gemacht
Das wäre die Vorgehensweise, um das schnell und unkompliziert zu regeln. Dass das dann auf einmal nicht ausreicht, scheint dafür zu sprechen, dass der eine nicht weiß, was der andere tut.
angerufen ,der Mitarbeiter meinte so ich bräuchte ein Befreiungsantrag für mein Konto um auf diesen Betrag zu zugreifen
Die Auskunft kam vermutlich von einem anderen Mitarbeiter? Das wäre die rechtlich sauberere Vorgehensweise, die aber deutlich länger dauert. Kannst du dich nicht direkt an den Sachbearbeiter wenden, der dir die erste Auskunft gegeben hat?
Ansonsten bleibt nur der Weg über das Vollstreckungsgericht mit den Unterlagen über die Doppeltzahlung und die Rückzahlung.
Rein theoretisch konnte der Arbeitgeber auch eine P-Konto-Bescheinigung mit einem einmalig erhöhten Freibetrag ausstellen, aber ob die Bank das bei der Vorgeschichte akzeptiert, wage ich zu bezweifeln.
Woher soll das Gericht denn wissen, ob eine Kontosperre vorliegt? Die Pfändung kann auch von einer öffentlichen Stelle, Krankenkasse, Behörde sein… Und ob und wie das Gericht nachvollziehen kann, wann welche Pfändung erlassen wurde und vor allem ob diese noch aktiv ist, wage ich auch sehr stark zu bezweifeln.
zum Amtsgericht gehen und dort beim Rechtspfleger einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und dann die Bank verklagen... wahrscheinlich ruft der Rechtspfleger die Bank dann inoffiziell an und die Sache ist morgen schon geregelt...
Und das Gericht hat ihm gesagt, dass für sein Konto keine Sperrung vorliege... Entweder war es das falsche Vollstreckungsgericht, oder es liegt keine Pfändung vor. Dann müsste die Bank zwar auszahlen, aber das handhaben wohl einige Banken trotzdem anders.