Günstigerprüfung PKV: Rechnungen einreichen oder Beitragsrückerstattung erhalten (EStG)

2 Antworten

Der AG-Zuschuß ist irrelevant, da er konstant ist. Die BRE mindert die Kosten des Versicherten, d.h. den gezahlten Beitrag. Da jedoch i.d.R. nicht der gesamte Beitrag zur PKV steuerlich anzusetzen ist, weisen die PKV ihren Versicherten den an das BZSt gemeldeten Betrag einer BRE aus. Dieser ist zum Ansatz zu bringen, um die tatsächliche Aufwendung des Versicherten zu berechnen. Der AG-Anteil bezieht sich auf die laufenden Beiträge und wird durch die BRE nicht gekürzt. Wird die BRE geltend gemacht, kann man im Gegenzug auch die entsprechenden Rechnungen ansetzen.