Grundschuld bei Privatperson austragen lassen?

3 Antworten

Für die Grundschuld muss ggf. ein Aufgebot bestellt werden.

Was ist ein Aufgebotsverfahren?

Ist ein Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar, muss das zuständige Amtsgericht kontaktiert werden, entweder direkt vom Eigentümer oder vom Notar. Das Amtsgericht leitet das Aufgebotsverfahren ein, indem es den Verlust des Grundschuldbriefes öffentlich bekannt macht und dazu aufruft, einen Anspruch einzufordern. Sollte sich der Grundschuldbrief mittlerweile im Besitz einer dritten Person befindet, muss diese sich innerhalb von sechs Monaten melden. Ist die Frist verstrichen, ohne dass ein Anspruch angemeldet wurde, erklärt das Amtsgericht den Grundschuldbrief für ungültig. Danach kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Quelle: Focus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gar nicht.

Die Grundschuld ist akzessorisch; das heißt, sie hat mit irgendwelchen Ratenzahlungen nichts zu tun.

Der Eigentümer der Grundschuld ist auch nicht unbekannt, er ist nur noch nicht ermittelt. Das Grundbuchamt wird sich da definitiv quer stellen.

Es ist zumindest beim Nachlassgericht zu erfragen, ob Erben bekannt sind und dann zu versuchen, die Erben zu ermitteln.

Ansonsten bleibt die Grundschuld drin.

Zur Löschung einer Grundschuld benötigst Du eine sog. „Löschungsbewilligung“. Die wird vom Eigentümer der Grundschuld ausgestellt. Mit der Bewilligung kannst Du dann zum zuständigen Amtsgericht / Grundbuchamt gehen und die Grundschuld löschen lassen.

Ist Eigentümer der Grundschuld eine Bank, kannst Du dich an diese Bank wenden.

Ist Eigentümer der Grundschuld eine verstorbene Privatperson, bin ich überfragt. Ich weiß nicht, ob und wie so etwas vererbt wird. Da kann Dir ein Fachanwalt oder Notar sicher weiterhelfen.

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