Grundschuld abbezahlt , aber nun werden noch 10% Zinsen verlangt, die nicht vereinbart waren. Jetzt keine Lösungsbewilligung und Abgabe des Grundschuldbriefes?

1 Antwort

Edgar

Lese zunächst: https://www.drklein.de/finanzlexikon/grundschuldzinsen.html

Von Bedeutung ist der Zinssatz, den du mit dem Darlehensgeber vereinbart hast und der Gegegenstand des Darlehensvertrages ist.

Aber: Mit den überschießenden Zinsen - das ist die Differenz zwischen Darlehnszinsen und der wesentlich höheren Grundschuldzinsen - kann der Gläubiger einen Teil der gesicherten Hauptforderung abdecken, wenn die Sicherungsabrede, wie üblich, eine Haftung auch der Grundschuldzinsen für alle gesicherten Forderungen vorsieht.

Der Gläubiger kann zu diesem Zweck die dinglichen Grundschuldzinsen in voller Höhe selbst dann geltend machen, wenn die Zinsen auf das gesicherte Darlehen jeweils gezahlt worden sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung