Gilt eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch für den Lohnsteuerabzug?
Moin moin,
meine Schwiegermutter erhält vom ehemaligen Dienstgeber ihres verstorbenen Ehemanns (Beamter) eine Hinterbliebenenversorgung (Versorgungsbezüge). Bei der Auszahlung wird Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt angeführt. Da meine Schwiegermutter wegen hoher außergewöhnlicher Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen erzielt, welches unterhalb des Grundfreibetrags liegt, kann sie eine NV-Bescheinigung erhalten. Kann sie damit auch den Lohnsteuerabzug ihrer Versorgungsbezüge verhindern? Oder wirkt diese nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Viele Grüße
baluba2202
3 Antworten
Wie aus dem Begriff schon hervorgeht gilt diese Bescheinigung für ihre gesamten Einkünfte, auch den Versorgungsbezügen die sie vom verstrobenen Ehemann erhält. Di NV verliert spätestens nach 3 Jahren ihre Gültigkeit, vorher nur, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben. Z.B. Wiederheirat.
Beim Lohnsteuerabzug wird der Grundfreibetrag schon berücksichtigt. Eine weitergehende Steuerbefreiung ist nur bei einem Eintrag von Werbungskosten usw. möglich.
Danke. Das ist mit klar. Dann muss ich aber eine Steuererklärung abgeben, so weit ich weiß. Das will ich ja über die NV-Bescheinigung vermeiden.
Meines Wissens gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung nur für die Einkunftsart Kapitalerträge.
Hab die Frage grad nochmal durchgelesen: es sind ja außergewöhnliche Belastungen vorhanden. Die kann man im Rahmen der Lohnsteuerermäßigung eintragen lassen, so dass der Lohnsteuerabzug dementsprechend gekürzt wird.