Gilt die Nichtveranlagungs Bescheigung bei ausländischen Brokern?

1 Antwort

Der ausländische Broker interessiert sich nicht für deine deutsche Steuer. Die kennen gar keine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung. Wenn sie etwass abziehen müssen, dann mit und ohne NV-Bescheinigung. Wenn sie nichts abziehen müssen, macht es auch keinen Unterschied.

Also ein klares: die NV-Bescheinigung gilt nur bei einer inländischen Bank oder Depotstelle.