Spekulationsfrist bei Verkauf einer geerbten Wohnung

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Dann ist bei dir entscheidend, wann sie in Familienbesitz kam. Es müssen mehr als 10 Jahre sein, dann fällt keine Steuer bzgl. Spekulationsgewinnen an.

Zusatz: Wenn du die Immo in den letzten 8 Jahren auch selbst bewohnt hat (mind. 2 Jahre), dann fiele auch keine Steuer bei Gewinnen an.

Bei euch trifft nichts dergleichen zu, also keine Steuer bei Veräusserungsgewinnen.

Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Besitzübergang an den ursprünglichen Besitzer. Der Übergang durch eine Erbschaft zählt dabei nicht. Du kannst also nach 10 Jahren ab ursprünglichem Erwerb gerechnet die Immobilie problemlos verkaufen...