Gilt das Gespräch mit dem Chef als Arbeitszeit?

1 Antwort

Das Gespräch selbst ist Bestandteil der Arbeit und damit Arbeitszeit. Eine Erklärung zum Hin- und Rückweg könnte die sog. RÜSTZEIT geben.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html

Meiner Meinung ist der Weg eindeutig als (zahlungspflichtige) Rüstzeit anzusehen.

Sollte der AG verlangen, das Gespräch erst nach dem Arbeitstag zu führen, kannst eigentlich gleich die ganze Entfristung vergessen, denn das wäre m. M. ein Indiz für wenig Interesse an Dir.

Ein Kompromiss wäre - das ist ja klar - eine Wegstrecke in der Mittagspause zurücklegen, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall so organisieren.

Viel Erfolg!