Einkaufen für den Betrieb außerhalb meiner Arbeitszeit?

2 Antworten

Da spricht doch nichts dagegen wenn es auf dem Weg liegt und Dir alle Kosten erstattet werden. 

Je flexibler Du bei solchen Gelegenheiten sein kannst, desto flexibler kann der Chef Dir gegenüber sein wenn es mal drauf ankommt oder bei den nächsten Gehaltsverhandlungen. 

Wenn aus welchem Grund auch immer, mal mehr Zeit als geplant für das Einkaufen vergeht, kann man das Thema doch sicher ganz offen thematisieren und einen entsprechenden Ausgleich erzielen. 

Eben nicht, vor der Arbeitszeit einkaufen ist damit gemeint. Lediglich die 1,5 km will er mir dann vergüten

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@Doisi

Vermutlich mit 0,30 €/km ...;-)

Deine vorherige Frage bzgl. Lohnkürzung wegen Pausenzeiten mit hinzugenommen, bist Du wohl auf einen "bauernschlauen" Landwirt als Arbeitgeber getroffen.

Wie die Vorantworter schon schrieben: Bleib hart und geh im Zweifel zum Arbeitsrecht-Fachanwalt der, falls der "generöse" Chef nicht doch einlenkt, Klage beim Arbeitsgericht einlegen wird.

Das Arbeitsrecht ist ganz auf Deiner Seite. Rückwirkender Lohnabzug wegen angeblicher Pausen - geht gar nicht.

Gefälligkeitsdienstleistungen (Einkaufen auf Arbeitsweg) kann sogar den BG-Schutz auf dem Arbeitsweg gefährden, sofern es keine entsprechende schriftliche Dienstanweisung dazu gibt. Gäbe es die, wäre es jedoch definitiv Arbeitszeit.

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Ja unter folgenden Voraussetzungen:

Die Einkäufe liegen in der Arbeitszeit - also nicht vorher oder nachher.

Dei Chef entschädigt dich für die Nutzung deines privaten PKW, wenn du steuerlich Fahrtkosten als Arbeitsweg geltend macht, sollte er zumindest hin und wieder eine Reinigung bezahlen und den Umweg an Fahrstrecke mit 0,30 € pro KM honorieren.

Wichtig ist, dass du gesetzlich unfallversichert bist. Deshalb nur in der Arbeitszeit.