Ein Flurstück aber ein Teil Haus- und Fteifläche und ein Teil Ackerland - geht das?

1 Antwort

Diese Fragen kann nur ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht beantworten und nicht ein Laienforum.

Dennoch der Hinweis, dass das Grundbuch keine Auskunft zur baurechtlichen Lage des Grundstücks gibt. Die ist davon völlig getrennt zu betrachten. Aus einer Grundbucheintragung kann man deshalb keinerlei Argumente ziehen.

Wie die öffentlichrechtliche Situation ist müßte eben jener Fachanwalt erkunden.