Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet. Was ist bei der Rechnung zu beachten?

1 Antwort

Du musst eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, was alles dazu gehört, findest Du in § 14 UStG.

Wenn Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung abgewählt hast, musst Du 19 %Umsatzsteuer aufschlagen (und diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen). Bist Du bei der Kleinunternehmerregelung geblieben, empfiehlt es sich, einen Hinweis darauf in die Rechnung aufzunehmen, z.B.

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Dom1653 
Fragesteller
 07.06.2023, 23:53

Ich danke dir vielmals 🙏

0