Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet. Was ist bei der Rechnung zu beachten?
Hallo,
Dank der Tipps hier habe ich mittlerweile mein gewerbe als Nebenerwerb angemeldet. Da ich das nötige Kleingeld für einen Steuerberater erstmal erwirtschaften muss, hoffe ich auf diesem Wege noch einmal vom wissen der Community zu profitieren.
Heute kam die Bestätigung für die Anmeldung meines Gewerbes als Barkeeper/Servicekraft im Nebenerwerb.
Wenn ich jetzt bspw Arbeit geleistet habe im Wert von 224€ worauf muss ich dann bei der Rechnung achten, was muss ich an steuern aufschlagen, und muss ich die ggf direkt ans Finanzamt abführen?
Über Tipps wäre ich sehr sehr dankbar
LG Dom
1 Antwort
Du musst eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, was alles dazu gehört, findest Du in § 14 UStG.
Wenn Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung abgewählt hast, musst Du 19 %Umsatzsteuer aufschlagen (und diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen). Bist Du bei der Kleinunternehmerregelung geblieben, empfiehlt es sich, einen Hinweis darauf in die Rechnung aufzunehmen, z.B.
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“