Gewehrleistung auf Parkett Schleifen und Versiegeln?
Hallo,
Wir haben vor 28 Monaten das Parkett in einer unserer Mietwohnungen aufarbeiten lassen. Bei einem Mieterwechsel ist uns nun die mangelhafte Ausführung der Oberflächenversiegelung aufgefallen.
Haben wir noch Anspruch auf Gewährleistung nach BGB? Sind es in unserem Fall 5 oder lediglich 2 Jahre? Ich möchte den Ausführenden Handwerker nicht unberechtigt belästigen.
3 Antworten
Abs.1 Nr.1 der nachgenannten Vorschrift ist ja wohl eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
Verjährung also 2 Jahre.
Woran erkennt man, dass die Oberflächenversiegelung mangelhaft ausgeführt wurde?
Was sagt dir, dass der Mieter nicht ordnungsgemäß mit dem Parkett umgegangen ist.
Und um die Frage zu beantworten:
Es werden wohl 2 Jahre sein.
Wenn da oben von Gewehrleistung die Rede ist, dürfte Brünierung der richtige Fachbegriff für die Versiegelung sein.
Und vorher ist die mangelhafte Oberflächenversiegelung keinem aufgefallen ? in 28 ! Monaten ?