Garten neu anlegen - als Handwerkerleistung von Steuer absetzbar oder nicht?

3 Antworten

In der Tat ist das nun steuerlich absetzbar. Du findest hierzu auch einen anderen Thread hier, in dem ich das Gegenteil sagte, da zu meiner Zeit nämlich genau das auch der Fall war. Allerdings hat sich die Rechtslage inzwischen geändert.

Die aktuellste Information, die ich dazu finden kann, ist, dass die Neuanlage eines Gartens steuerlich absetzbar ist. Das FInanzamt muss nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs den jählichen Höchstbetrag von 1200 Euro (entspricht 20% des maximalen Rechnungsbetrags von 6000 Euro) anerkennen. Wichtig ist dabei - wie immer bei Handwerkerkosten - dass man die Ausgaben per Banküberweisung belegen kann. Barzahlung wird nicht anerkannt.