Garten neu anlegen - als Handwerkerleistung von Steuer absetzbar oder nicht?
Guten Tag,
ich habe eine Frage, auf die ich widersprüchliche Antworten gefunden habe. Es geht darum, ob es von der Steuer absetzbar ist, wenn man einen Garten komplett neu anlegen (also nicht bloß umbauen will)? Einige Quellen sagen, dass das als Handwerkerleistung geht, aber andere, dass das nicht möglich sei.
Kann mir jemand sagen, was davon jetzt tatsächlich zutreffend ist?
3 Antworten
In der Tat ist das nun steuerlich absetzbar. Du findest hierzu auch einen anderen Thread hier, in dem ich das Gegenteil sagte, da zu meiner Zeit nämlich genau das auch der Fall war. Allerdings hat sich die Rechtslage inzwischen geändert.
Hier findest Du meinen hilfreichen Tipp:
Bitte beachte, dass sich Deine geplanten Gartenarbeiten teils als Handwerkerleistungen und teils als Dienstleistungen qualifizieren können. Es gelten jeweils verschiedene Höchstbeträge. Dies ist bei der Rechnungslegung mit der Auftragsbeschreibung unbedingt entsprechend zu differenzieren!
Die aktuellste Information, die ich dazu finden kann, ist, dass die Neuanlage eines Gartens steuerlich absetzbar ist. Das FInanzamt muss nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs den jählichen Höchstbetrag von 1200 Euro (entspricht 20% des maximalen Rechnungsbetrags von 6000 Euro) anerkennen. Wichtig ist dabei - wie immer bei Handwerkerkosten - dass man die Ausgaben per Banküberweisung belegen kann. Barzahlung wird nicht anerkannt.