Geschätzter Gewinn, Einspruch gegen VA?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh je, da fehlt aber viel Grundverständnis - hast Du keinen Steuerberater?

Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Gewerbesteuer überhaupt nichts zu tun, die bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.

Wenn der Gewinn der GbR auf 20.000 € geschätzt wurde, liegt das unter dem Gewerbesteuerfreibetrag, daher die 0 beim Gewerbesteuermessbetrag.

Was für ein Bescheid ist das - ein geschätzter Feststellungsbescheid? Was meinst du mit 'dem VA', gegen den du Einspruch einlegen willst?

Einspruch solltest Du auf jeden Fall einlegen, das allein reicht aber nicht. Der Einspruch muss begründet werden, und einzig mögliche Begründung ist die Einreichung der Erklärung nebst Gewinnermittlung (ich vermute, EÜR? die wäre dann elektronisch zu übermitteln). Eine Aussetzung der Vollziehung des geschätzten Bescheids bekommst Du erst, wenn die Begründung da ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
JDAVC 
Fragesteller
 05.04.2022, 18:10

Mit VA meine ich Verwaltungsakt. Das ist ein Bescheid für 2020 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Zu dem Einspruch würde ich auch die Erklärung und die EÜR übermitteln. Da wir im Jahr 2020 so gut wie nichts gemacht haben, sollte da ein Verlust von höchstens 100€ sein.

1