Geschätzter Gewinn, Einspruch gegen VA?
Ich habe heute einen Bescheid erhalten in dem der Gewinn der GbR auf 20.000,00€ geschätzt wurde. Aufgrund der Kleinunternehmer Regelung ist der Gewerbesteuermessbetrag auf 0€ gesetzt. Jedoch geht das FA von einem Gewinn von 10.000,00€ je Gesellschafter aus, die doch in der Erklärung angegeben werden müssten. Der Gewinn bei der GbR sollte bei -100€ liegen. Ich würde einen Einspruch gegen den VA einlegen, kann ich dann dadurch die Schätzung widerlegen?
Gruß und danke im Voraus
1 Antwort
Oh je, da fehlt aber viel Grundverständnis - hast Du keinen Steuerberater?
Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Gewerbesteuer überhaupt nichts zu tun, die bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.
Wenn der Gewinn der GbR auf 20.000 € geschätzt wurde, liegt das unter dem Gewerbesteuerfreibetrag, daher die 0 beim Gewerbesteuermessbetrag.
Was für ein Bescheid ist das - ein geschätzter Feststellungsbescheid? Was meinst du mit 'dem VA', gegen den du Einspruch einlegen willst?
Einspruch solltest Du auf jeden Fall einlegen, das allein reicht aber nicht. Der Einspruch muss begründet werden, und einzig mögliche Begründung ist die Einreichung der Erklärung nebst Gewinnermittlung (ich vermute, EÜR? die wäre dann elektronisch zu übermitteln). Eine Aussetzung der Vollziehung des geschätzten Bescheids bekommst Du erst, wenn die Begründung da ist.
Mit VA meine ich Verwaltungsakt. Das ist ein Bescheid für 2020 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Zu dem Einspruch würde ich auch die Erklärung und die EÜR übermitteln. Da wir im Jahr 2020 so gut wie nichts gemacht haben, sollte da ein Verlust von höchstens 100€ sein.