Geringfügig beschäftigt und noch mal Teilzeit?

2 Antworten

ist das möglich, rechnet sich das?

Möglich ist es .... "rechnen" tut es sich nicht, da beide "Minijobs" dann sozialversicherungs - und steuerpflichtig würden.

Das geht schon.

Der Gesamtverdienst aus beiden Jobs wird dann lohnsteuer- und sv-pflichtig. Beide Arbeitgeber müssten anteilig SV-Beiträge abführen, du wärest also pflichtversichert und nicht mehr familienversichert. Für einen Job wird mit LStkl. 5 abgerechnet, der andere mit LStkl. 6. Beide Arbeitgeber müssen immer wissen, was beim jeweils anderen verdient wird.

und mein Minijob ist dann komplett hinfällig? dann wird sich das nicht lohnen weil wahrscheinlich nicht viel mehr übrig bleibt, leider

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@melilaula

Ja, da es keine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung gibt.

Den bisherigen Job auf eine sv-pflichtige Beschäftigung aufstocken, wäre das eine Option? Dann wäre der zusätzliche Job als abgabenfreier Minijob möglich.

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