Generalvollmacht - eigene Rechnungen bezahlen?

2 Antworten

Mit einer Generalvollmacht kann er Geld überweisen, wohin er will.

Das ist nicht strafbar.

Da diese Person das Geld zurück erstattet hat, ist kein Schaden entstanden, bereichert hat sich die Person auch nicht.

Auch hier sehe ich keine strafbare Handlung.

Moralisch betrachtet ist das was anderes.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Moralisch ist dieses Vorgehen nicht tragbar. Nochmals vielen Dank!

1

Genau dafür ist die Befreiung vom § 181 BGB da. Sofern sich der Vertreter nicht bereichert hat und deine Tante durch die Entnahme nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat, ist dagegen aus juristischer Sicht nicht einzuwenden.

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Das ist keine Rechtsberatung.

Vielen Dank!

1