Geldwäsche?

2 Antworten

Man muss unterscheiden zwischen Straf- und Zivilrecht.

Jemand kann strafrechtlich ohne Schuld sein, aber doch die Verantwortung für den Verlust eines anderen tragen.

Hier ist es so, dass man as Strafverfahren eingestellt hat, weil die Freundin getäuscht wurde und nicht wusste, was sie dort tat.

Aber doch hat sie den wirklichen Tätern geholfen die Beute beiseite zu schaffen. Sie sollte einen Anwalt aufsuchen und die Prozessrisiken abschätzen lassen. Ggf. Verhandlungen wegen eines Vergleichs aufnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jetze verlangt ein Geschädigter Geld von ihr

und alle anderen könn(t)en noch hinterher kommen.

berechtigterweise, denn der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlugen an Deine Freundin.