Geht das überhaupt, nur in einem Studio freiberuflich zu sein?
Hallo Zusammen,
ich möchte ab April in einem Fitnessstudio als Kurstrainer nebenberuflich freiberuflich arbeiten. Jetzt habe ich aber noch einige Fragen
Geht das überhaupt, nur in einem Studio freiberuflich zu sein?
Im Fitnessstudio wäre ich anfangs nur 2x in der Woche da, für je. 1h/25€. Also komme ich montl. auf 200€ raus. Wird das auch nochmals versteuert?
Und welche Formalitäten muss ich für das Fitnessstudio erstellen? Reicht da montl. eine Rechnung? Oder wird auch ein Vertrag erstellt?
Ich bin ziemlich planlos und über jeden Rat dankbar!
Liebe Grüße
2 Antworten
Mit gewisser Wahrscheinlichkeit ist das ein Fall von Scheinselbständigkeit.
Hier sind die Kriterien dafür:
Am härtesten treffen die Folgen dann den Auftraggeber, der unter anderem Sozialbeiträge nachzahlen muß.
Entdeckt wird so etwas oft erst mit großem zeitlichen Abstand durch die Betriebsprüfung von einer gesetzlichen Krankenkasse.
Und als Selbständiger mußt Du Dein Einkommen selbstverständlich versteuern. Ob darauf dann letztendlich Einkommensteuern zu zahlen sind hängt von der Gesamthöhe des zu versteuernden Einkommens ab.
Schriftliche Verträge sollten eigentlich üblich sein und monatliche Rechnungen auch.
Hallo,
wird in diesem Fall ein Vertrag von mir erstellt, oder erhalte ich vom Fitnessstudio einen? LG
Zur Scheinselbständigkeit:
Wird dir vorgegeben, an welchen Tagen zu welcher Uhrzeit du im Studio zu erscheinen hast, oder kannst du auswählen, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit du Kurse leiten würdest?
Du hast einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf. Deine Selbständigkeit ist als gering anzusehen. Du entscheidest über deine Arbeitszeit. Bei dieser Konstellation dürfte nichts seitens der Rentenversicherung kommen. Okay, sicher kann man nie sein. Aber ich habe seit einigen Jahren auch nur noch einen Auftraggeber. Und diese nebenberufliche Selbständigkeit ist wasserfest.
Hallo,
ich konnte mir die Tage und Uhrzeit selbst auswählen. Genauso wie Kursdauer und meine Voraussetzung, dass keine Kurse an Feiertagen stattfinden.
LG