"Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht zur Anzeige oder gar Verhinderung geplanter Straftaten.
Nur die in § 138 StGB abschließend aufgezählten besonders schwerwiegenden Straftaten begründen eine Anzeigepflicht, so z.B. Mord (siehe Mord), Totschlag (siehe Totschlag), Raub (siehe Raub) und räuberische Erpressung (siehe Räuberische Erpressung)." (Quelle:https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/nichtanzeige-von-straftaten.html)
Also bist du straffrei, sofern du dich ernsthaft bemüht hat, deine Freundin von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden.
Mach dir keine Sorge, du kriegst keine Strafe :)