"In diesem Kontext geht die Strafe fürs Fahren ohne Führerschein über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

[Ihrem] Bekannten droht also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe."

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#auto_fahren_trotz_fahrverbot

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