gastronomie von zu hause?

2 Antworten

Zuhause dürfen Sie ohne Zulassung keine Lebensmittel herstellen/verarbeiten, da es sich hierbei (schätzungsweise; bisher) nicht um eine abgenommene Betriebsstätte handelt. Für eine Existenzgründung im Lebensmittelbereich benötigen Sie vorab eine vom Gewerbeamt abgenommene (zugelassene) Betriebsstätte, sowie eine Gewerbeanmeldung und eine Lebensmittelbelehrung. Wir empfehlen, das Gewerbeamt, sowie die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachung von Beginn an in die Planung der Betriebsräume mit einzubinden.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Gastronomie/Food-Bike-Speisen-in-privater-Kueche-vorbereiten.html