Darf er das und ist das nicht eine drohnung?

5 Antworten

Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber jederzeit die Rückgabe von Firmeneigentum fordern.

Un wenn Du die Schlüssel icht zügig zurückgibst kann er uch auf Deine Kosten Schloß bzw. Schließanlage austauschen lassen.

Er kann auch jemanden bei Dir zuhause vorbeischicken, um wieder in den Besitz seiner Ladenschlüssel zu gelangen.

Ich denke, selbst wenn man die "Drohung" gegen ihn auslegen würde, würdest du dennoch nicht gut dastehen, denn er fordert zu Recht sein Eigentum zurück. Hals Dir lieber nicht noch mehr Ärger auf, gib den Schlüssel ab und lass es dir quittieren. Oder du wirfst den Schlüssel im Beisein eines Zeugen in seinen Briefkasten, Foto davon kann man natürlich auch noch machen.

Das ist keine Sache, für die sich die Polizei interessiert. Wenn du fristlos gekündigt wurdest, musst du die Sachen unverzüglich abgeben. Ebenso, wenn du fristgerecht gekündigt wurdest, aber mit sofortiger Wirkung unwiderruflich von der Arbeit freigestellt wurdest.

Und ja, der Arbeitgeber darf auch jemanden zu dir nach Hause schicken, um die Sachen abzuholen. Aber mehr als klingeln und dich höflich zur Herausgabe der Gegenstände auffordern, darf er nicht.

Lass dir die Abgabe der Gegenstände unbedingt mit vollem Namen und eigenhändiger Unterschrift von der entsprechenden Person bestätigen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Du wurdest gekündigt
Fristlos?
ist die fristlose Kündigung rechtens?
wenn ja gebe das Firmeneigentum sofort ab, nimm dir einen Zeugen der es bestätigt oder setz ein Protokoll auf und laß es dir unterschreiben.

Fristgerechte Kündigung?
Gebe am letzten Tag der Betriebszugehörigkeit alles ab was der Firma gehört, und verfahre wie oben beschrieben.
und wenn du deine Ruhe haben willst mach es doch einfach sofort.

Laß den Chef doch bellen, gebe das Zeug ab und gut ist.

soll er doch... für Anzeige braucht man Beweise...ansonsten lächeln die nur müde...