Fristlose Kündigung des Reit Vertrags weil wegen corona kein Unterrichtiges stattfindet?

4 Antworten

Ein Kündigungsrecht ist nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick möglicherweise scheinen mag. § 314 BGB könnte hier einen Ansatz bieten. Ich gehe aber -insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Maßnahmen vorerst auf einen Monat beschränkt sind- davon aus, dass beiden Vertragsparteien ein Festhalten am Vertrag bis zum nächsten regulären Kündigungstermin zuzumuten ist.

Auch wenn man von einer Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB ausgeht, nehme ich an, dass beiden Vertragsparteien das Festhalten an dem unveränderten Vertrag, oder bei Bedarf an einem der Situation angepassten Vertrag, zuzumuten ist.

Ein Anspruch des Reitstalls auf Zahlung einer Vergütung für eine aufgrund von § 275 Abs. 1 BGB nicht erbrachte Leistung besteht aber selbstverständlich nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Komischer Stall. Reitställe und andere Sportvereine sind doch ausgenommen von der Regelung. <hier findet Reitunterricht mit externen Lehrer statt. Halle ist ja groß genug.

Nein, eine fristlose Kündigung rechtfertigt das nicht. Allerdings brauchst du auch nichts für den Unterricht zu zahlen, solange er nicht stattfindet.

Nein, eine fristlose Kündigung wirst du deswegen nicht durchkriegen. Dass kein Reitunterricht stattfindet ist ja begründet. Aber was meinst du mit "alleine reiten"? Ganz ohne Reitlehrer? Weil Einzelunterricht wäre ja durchaus mit Reitlehrer erlaubt. Kann mir höchstens vorstellen, dass sich der Zeitaufwand mit Einzelunterricht im Verhältnis zur Bezahlung dessen für den Betrieb nicht lohnt und deswegen keiner stattfindet.