Unterschied zwischen garantiertem Rückkaufswert und Gesamtrückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung/Riesterrente?
In vielen Vertragsunterlagen bzw. jährlichen Vertragsmitteilungen werden zwei Rückkaufswerte angegeben:
1) Garantierter Rückkaufswert
2) Gesamtrückkaufswert.
Mich interessiert, welcher Wert nun tatsächlich ausgezahlt wird, wenn eine vorzeitige Kündigung des Vertrags stattfindet.
Außerdem würde ich gern den Unterschied zwischen beiden Verträgen wissen wollen.
Vielen Dank.
1 Antwort
Garantierter Rückkaufswert bedeutet: Das wird immer zurück gezahlt auch wenn nicht die erwarteten Gewinne anfallen.
Gesamtrückkaufswert schliesst kalkulierte aber nicht sichere Gewinne ein und ist halt so per Definition (weil nur kalkuliert aber nicht sicher) höher und eben nicht garantiert.
In beiden Fällen kann der Rückkaufswert größer sein.
Und man schließt keinen Vertrag mit der Absicht ab ihn zurück zu kaufen.