Was bedeutet "Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende" bei einem Vertrag über Reitunterricht?

3 Antworten

Der Reiterhof hat nicht Recht.

§ 188 Absatz 2 BGB: § 188 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

"4 Wochen zum Monatsende" heisst: Wenn die Kündigung am 01.09. abgegeben wurde, dann ist der Vertrag zum 30. September gekündigt (also zum Freitag, 30. September). Es muss mindestens eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende eingehalten werden. Das ist hier der Fall. Denn der September hat mehr als 4 Wochen.

Anders wäre es, wenn es hieße "zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat". Dann hätte der Reiterhof Recht. Denn ein Monat hätte als Frist nur eingehalten werden können, wenn die Kündigung bereits am 31. August eingegangen wäre. Bei einem Eingang am 01.09. wäre der Vertrag erst Ende Oktober aufgelöst gewesen.

Schlicht und ergreifend - Ihr seid im Recht - Eure Kündigung, welche Ihr heute beim Reiterhof abgegeben habt ( wurde Euch hoffentlich quittiert bzw. ist anderweitig nachweisbar ) ist fristgerecht - Euer Vertragverhältnis endet mithin zum 30. September.

Ich würde mit denen gar nicht weiter diskutieren - widerruft Eure Abbuchungsermächtigung bzw. kündigt Euren Dauerauftrag - sprich die letzte Zahlung ist jetzt für September zu leisten.

Dann weise sie auf ihren Vertrag hin. Da steht 4 Wochen zum Monatsende und nicht ein Monat. Das sind verschiedene Zeitabschnitte. Du hast recht.