Frage zu Auskehrkonto?

1 Antwort

Bei uns gibt es zB kein Auskehrkonto. Beträge, die den Freibetrag übersteigen, werden für Verfügungen gesperrt und im Folgemonat an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt.

oder bleibt nur der freibetrag der pkonto Bescheinigung?

Der Freibetrag, der durch eine P-Kontobescheinigung nachgewiesen wurde, gilt für alle Pfändungen.

Ich habe verstanden das ich eine Erhöhung bei Gericht beantragen kann

Insofern verstehe ich nicht, warum du über das Gericht den Betrag erhöhen lassen willst. Eine P-Kontobescheinigung ist doch schon ein Nachweis über die Erhöhung der Freibeträge, sonst braucht man diese sich doch gar nicht erst erstellen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter