Fitness-Studio verlegt Standort, hab ich kein Kündigungsrecht?

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Das war dieser Tage erst ein Thema in den Tageszeitungen.

z. B. von der Seite des Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Erhebliche Leistungsänderungen durch das Sportstudio in Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung führen regelmäßig zur Kündbarkeit des Vertrags, z. B. wenn nach einer Verlegung der Räumlichkeiten in einen anderen Ort sich die Erreichbarkeit verschlechtert oder wenn der Saunabereich wegen Renovierung für mehrere Monate nicht zugänglich ist.

oder

"Fitnessstudios können die Kündigungsmöglichkeiten in den AGBs ihrer Mitgliederverträge nicht willkürlich regeln. So können sie nicht verlangen, dass im Falle eines Umzugs des Studios innerhalb des Stadtgebietes der bestehende Vertrag aufrecht erhalten wird. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, umgehend das Vertragsverhältnis zu beenden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 16.12.1991- 17 U 109/91 - ".