Ferienhaus Ungarn?

1 Antwort

Für die Einkommensteuer:

Nein.

Bei Vermietung:

Ungarn ist in der EU, es gilt das Belegenheitsprinzip. Heißt: Die Mieteinkünfte werden nur in Ungarn versteuert und unterliegen in Deutschland auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist:

Wird ebenfalls und Ungarn versteuert, unterliegt hier aber dem Progressionsvorbehalt. Allerdings gibt es eine Verlustabzugsbeschränkung, so dass sich ein Verlust nicht auswirkt.

Bei Selbstnutzung oder bei Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist: Keine Steuerrelevanz.

Bei gewerblichem Handel:

Da gilt trotzdem das DBA.

Für die Grunderwerbsteuer und für die Grundsteuer:

Ja, weil beide in Deutschland nicht anfallen.

Für die Umsatzsteuer:

Ja, weil der Ort der Leistung oder Lieferung in Ungarn ist und in Deutschland daher keine Umsatzsteuer anfallen kann.

Andere Steuern fallen mir leider nicht ein.