Fehler in Arbeitnehmerveranlagung?

2 Antworten

In Deutschland würde man einfach eine korrigierte Erklärung einreichen (die neueste gilt dann), und wenn der Bescheid schon da ist, kann man 4 Wochen lang einen Änderungsantrag einreichen.

Wie das in Österreich ist, weiss ich nicht.

Bescheid schon da? Wenn ja, stellst im Finanzpolizei den Antrag den Akt zu öffnen und schilderst dein Begehr.