Amt fordert Rückzahlung Hilfe!?

2 Antworten

Hallo,

https://www.hartziv.org/hartz-iv-rueckzahlung.html

es gibt also Ausnahmen.....

siehe u.a. insbesondere hier unter Absatz

"Wenn Leistungsempfänger auf den Anspruch vertrauen darf, muss Geld nicht zurück gezahlt werden"

..... du musst dem Amt gegenüber Veränderungen mitteilen und ggf. belegen, wann und wie häufig wurden erhaltene Unterhaltszahlungen dem Amt nachgewiesen. ‼️

Dennoch wird eine positive Einzelfall Entscheidung schwierig werden, denn wer gibt schon gern zu, einen Fehler gemacht zu haben.

"schuld sind immer nur die Anderen" ‼️

Auch wenn hier der Fehler beim JC liegt, so wirst Du diese Überzahlung erstatten müssen.

Das Amt spricht von einer Summe von 700. So viel habe ich vielleicht im Monat.

Da hast Du durchaus einen deutlich höheren Betrag für Dich und Dein Kind zur Verfügung:

Regelsatz 432 Euro + Mehrbedarf Alleinerziehende 155,50 Euro + Regelsatz für das Kind 250 Euro = gesamt: 837,50 Euro.

Davon wirst Du also jetzt längerfristig Deine monatliche Auszahlung um Prozentsatz X gekürzt bekommen. ( I.d.R. 10% des Regelsatzes der Erwachsenen einer BG )

Vielleicht tut es nicht ganz so weh, wenn ich Dir sage, dass Dein Regelsatz ab Januar auf 446 Euro und der Deines Kindes auf 285 Euro steigt.