Falsche Kammer nach Gewerbeanmeldung?
Hallo,
ich habe ein Unternehmen gegründet, welches einen Handel mit technischen Geräten betreiben wird. Es wird lediglich verkauft, keine Arbeiten an Elektronik etc. durchgeführt. Auf der Gewerbeanmeldung steht dies auch und es wurde sogar Handel angekreuzt. Nun hat sich die Handwerkskammer gemeldet und fordert eine Eintragung sowie den Nachweis eines Meisterbriefes. Meiner Meinung nach wurde dies falsch übermittelt, da es sich nicht um ein Handwerk handelt. Darf man dieses Schreiben der Handwerkskammer nun ignorieren und was sollte man nun machen?
1 Antwort
Ignorieren ist immer die schlechteste Alternative, denn es wurde ein Vorgang in Gang gesetzt, der sauber zu beantworten ist. Nimm Kontakt zur zuständigen IHK auf, um die Sache zu klären.
Für den Handel mit Elektrogeräten ist nach meiner Kenntnis kein Meisterbrief erforderlich. Würdest Du Dienstleistungen dafür anbieten (Installation, Verkabelung, Reparatur, etc.), durchaus.
Bedenke auch, dass Du ggf. nach ElektroG registrierungspflichtig ist, wenn Elektro- und Elektronikgeräte ohne Registrierung von Dir in Deutschland vertrieben werden. Für die Entsorgung von Elektrogeräten ist jedoch auch kein Meisterbrief erforderlich.