Factoring selbst eine Rechnung verkaufen?

2 Antworten

Als Einzelunternehmer eine Rechnung an sich selbst geht nicht (§ 181 BGB Selbstkontrahierungsverbot).

Eine Rechnung der UG an den Gesellschafter(-Geschäftsführer) geht grundsätzlich, wenn im Vertrag die Befreiung von § 181 BGB vereinbart wurde.

Aber wenn man diese Rechcnugn an ein Factoringunternehmen verkaufen will, sollte man

  1. die Bedingungen genau prüfen
  2. ufpassen, daass die Leistung wirklich von der UG an den Gesellschafter erbracht wurde.

sonst ist man ganz schnell im strafbaren Bereich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

An Dich selber kannst Du keine Rechnung schreiben. Du kannst natürlich gern einen Beleg für die Entnahme erstellen.

Auch eine UG kann keine Rechnung an sich selbst erstellen.