Factoring selbst eine Rechnung verkaufen?
Guten morgen Community,
ich habe da mal eine Frage und wollte euch mal fragen, ob das möglich ist.
Nehmen wir mal ich habe ein Einzelunternehmen an einem Bürostandort und führe das Unternehmen alleine.
Kann ich beispielsweise eine Rechnung für Dienstleistungen an mich selbst als Privatperson schreiben?
Beispielsweise für eine Art Beratung und diese dann von meinem privaten Einkommen bezahlen?
Wenn das nicht funktioniert, würde das den mit einer UG funktionieren?
2 Antworten
Als Einzelunternehmer eine Rechnung an sich selbst geht nicht (§ 181 BGB Selbstkontrahierungsverbot).
Eine Rechnung der UG an den Gesellschafter(-Geschäftsführer) geht grundsätzlich, wenn im Vertrag die Befreiung von § 181 BGB vereinbart wurde.
Aber wenn man diese Rechcnugn an ein Factoringunternehmen verkaufen will, sollte man
- die Bedingungen genau prüfen
- ufpassen, daass die Leistung wirklich von der UG an den Gesellschafter erbracht wurde.
sonst ist man ganz schnell im strafbaren Bereich.
An Dich selber kannst Du keine Rechnung schreiben. Du kannst natürlich gern einen Beleg für die Entnahme erstellen.
Auch eine UG kann keine Rechnung an sich selbst erstellen.