Es ist so heiß, kann ich Ventilator fürs Büro bei den Steuern ansetzen oder wie denkt Finanzamt da?

2 Antworten

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Der Ventilator stellt ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) dar und kann direkt als Betriebsausgabe gebucht werden. Ist also steuermindernd einzustufen.

Als Betriebsausgabe, weil selbständig? Da geht das auf jeden Fall durch.

Bei Werbungskosten bin ich mir nicht sicher, ob das Finanzamt Gnade gewährt. Aber wenn das Gerät nur im Büro genutz wird, sollte es gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986