Erzieherin in Vollzeit Job und nebenbei Familienbetreuung mit Honorarvereinbarumg?

1 Antwort

Bei einer Honorartätigkeit hast Du gar keine Lohnsteuerklasse, sondern Du versteuerst nachträglich mit der Abgabe einer Steuererklärung mit Anlage EÜR und S.

Das zusätzliche Einkommen wird dann quasi mit Deinem Grenzsteuersatz versteuert.

Beim Finanzamt meldet man über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist evtl. sinnvoll.

Wenn das zvE für das Erziehergehalt bei 25.000,-€ liegt, geht der Grenzsteuersatz Richtung 30% für das zusätzliche Einkommen.