Erwerbsminderungsrente, Privatinsolvenz und Schwanger?

1 Antwort

Was der IV damit meint, weiss wohl nur er selbst. Ich vermute mal, dass er ganz allgemein meinte, dass Dein Freibetrag sich nicht auf den Betrag "mit einer unterhaltsberechtigten Person" erhöht.

Elterngeld und Kindergeld gehören allerdings nicht zum pfändbaren Einkommen. Trotzdem ist es vielleicht schlauer, wenn der LG es sich auf sein Konto überweisen lässt.

Eine Heirat wirkt sich nicht auf Deine PI oder Deine Rente aus.

MiaLia 
Fragesteller
 05.02.2020, 10:02

Hallo Andri123, ich habe den genauen Wortlaut des IV mal kopiert. LG und vielen Dank für deine Antwort

 

Nachdem Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammen leben, kann das Kind max. zu 50% bei Ihnen als unterhaltsberechtigt angesehen werden. Ob sich dann Pfandbeträge ergeben, werde ich prüfen, sobald Sie konkrete Zahlen vorliegen haben.

0
Andri123  05.02.2020, 10:13
@MiaLia

Wahrscheinlich meint er die Höhe des Elterngeldes. Das könnte ja theoretisch 1.800,-€ betragen. Bis 300,-€ ist es nicht pfändbar.

Dein Freibetrag wird sich also nicht auf 1649,-€ erhöhen, sondern nur um die Hälfte des Erhöhungsbetrages. So verstehe ich das.

0