Erwerbsminderungsrente, Privatinsolvenz und Schwanger?
Hallo, ich hätte eine Frage und hoffe auf eure Hilfe.
Ich bin 34 Jahre alt und seit August 2018 wegen mehrerer Autimmumerkrankungen in der vollen Erwerbsminderungsrente. (2056).
Ich bin durch meinen Ex Lebensgefährten 2016 in die Privatinsolvenz gerutscht. Damals noch volle Erwerbsfähigkeit.
Meine Rente beträgt derzeit 819,00€. Also weit unter dem Pfändungsbetrag.
Ich lebe mit meinem neuen Lebensgefährten ( noch nicht verheiratet) Vater des noch ungeborenen Kindes ( voraussichtlicher Entbindungstermin Ende März zusammen..
Meine Fragen diesbezüglich wären,
Ändert sich etwas bei meiner Rente? Wenn ja was?
Wie hoch ist der Freibetrag, da ja Elterngeld und Kindergeld hinzukommt. Darf mir der Insoverwalter etwas abziehen, da ich eine Email von ihm erhalten habe, in der steht, dass mir der kleine nur zu 50%angerechnet werden darf, da ich mit meinem Lebensgefährten zusammen in einem Haushalt lebe.
Mein Lebensgefährte ist berufstätig, ändert sich was für ihn?
Was ändert sich wenn wir heiraten, bezüglich Insolvenz und Rente?
Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar.
1 Antwort
Was der IV damit meint, weiss wohl nur er selbst. Ich vermute mal, dass er ganz allgemein meinte, dass Dein Freibetrag sich nicht auf den Betrag "mit einer unterhaltsberechtigten Person" erhöht.
Elterngeld und Kindergeld gehören allerdings nicht zum pfändbaren Einkommen. Trotzdem ist es vielleicht schlauer, wenn der LG es sich auf sein Konto überweisen lässt.
Eine Heirat wirkt sich nicht auf Deine PI oder Deine Rente aus.
Hallo Andri123, ich habe den genauen Wortlaut des IV mal kopiert. LG und vielen Dank für deine Antwort
Nachdem Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammen leben, kann das Kind max. zu 50% bei Ihnen als unterhaltsberechtigt angesehen werden. Ob sich dann Pfandbeträge ergeben, werde ich prüfen, sobald Sie konkrete Zahlen vorliegen haben.