Ausgang (gartentor) hinten am Garten

3 Antworten

Wenn das eine PKW-Zufahrt wäre, könnte man an eine Genehmigungspflicht denken,beim Gartentor eher nicht. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, ob es sich um Einzeleigentum oder um eine WEG handelt. Auch Einfamilienhäuser können als WEG organisiert sein, was z.B. bei gemeinsamer Tiefgarage unter den Grundstücken regelmäßig der Fall ist. Wenn WEG, dann muß der Verwalter gefragt, ggf die Zustimmung der Eigentümerversammlung eingeholt werden werden.

Erst habe ich mal eine Frage: was ist ein > Reinmittel Haus

Putzt sich das von selbst, oder meintest Du ein Reihen-Mittelhaus ;-)) ( Spaß )

Nun zu Deiner Frage: Ein Gartentörchen wird auf Eurem Grund und Boden eingesetzt und ob dahinter eine Straße, ein Wald, oder sonst was ist, Ihr braucht dazu keine Erlaubnis, solange Du durch dieses Törchen nicht einen Privatbesitz betrittst.

Hey du hast recht ich meinte ein Reihenmittel Haus . Das kommt davon wenn man das mit Kindern die sich streiten im hintergrund, das mal eben schnell macht .Ja gut das hört sich sehr gut an da wir so tolle Nachbarn haben , die meinen alles schriftlich zu haben . Sollte man sowas den trotzdem beim Bauamt anmelden

0
@Novara

Wie gesagt da wir so tolle Nachbarn haben , bin ich sehr vorsichtig geworden was sowas betrifft. Ist es den rechtens das sie sowas von uns schriftlich haben wollen . Wir sind der meinung so lange wir auf deren Grund und Boden nichts machen können die garnichts von uns schriftlich verlangen , oder. Aber noch eine Frage stimmt es wenn man ein Gartenhäuschen sich hin stellt muss man mindestens einen Meter vom Zaun weg bleiben .

0
@Novara

Du musst das Törchen nirgendwo melden.

Zu Deiner 2. Frage: Wenn das Gartenhaus weniger als 30 m³ Rauminhalt hat, darf es genehmigungsfrei errichtet werden und muss 1 m vom Grenzzaun entfernt stehen.

0
@Novara

tolle Nachbarn

Wenn Eure hintere Grundstücksgrenze an eine öffentliche Straße grenzt, was haben dann Eure Nachbarn - links oder rechts - damit zu schaffen? Den Zusammenhang habe ich noch nicht verstanden? Welche Begründung geben diese Leute?

2

Genausowenig wie es einen Zwang gibt, daß das Grundstück von einem Zaun eingefasst wird, gibt es einen Zwang, dies zu unterlassen. Wo also Durchbrüche, offene Stellen oder Törchen sind, die auf öffentlichen Grund münden, ist Eure Sache, wenn für diesen öffentlichen Grund nicht besondere Regeln gelten. Befindet sich dort ein Gehweg entlang einer öffentlichen Straße, dann ist das kein Problem. Wäre der öffentliche Grund ein Gewässer, so läge die Sache anders ;-)

Das ist eben die Krux mit den Reihenmittelhäusern.