Erbrecht, Erbanteil von jemand anderen zahlen lassen?

3 Antworten

Ich denke, dass Ihr Beratung braucht.

Ich weiß zwar nicht genau, was Du unter:

Meine Geschwister und ich haben vor von unserem Erbe abzutreten damit meine Mutter es alleine erben kann und wir unser Erbe erst bekommen wenn auch sie stirbt.

Aber wenn Ihr darunter eine Erbausschlagung versteht, wird sich der Halbbruder die Hände reiben, denn Jemand der ein Erbe ausschlägt wird so gezählt, als wäre er im Zeitpunkt des Erbfalls tot gewesen. Das Erbe würden sich dann Eure Mutter udn der Halbbruder 50:50 teilen.

Das wird kaum Euer plan sein.

Auch mit der Abfindung liegt Ihr schief, denn der Halbbruder ist Erbe, so wie Ihr, er gehört zur Erbengemeinschaft.

Die logische Lösung wäre ihn zu Fragen, ob er wirklich zu einer Erbengemenschaft gehören möchte, die ihn immer überstimmt, wenn Entscheidungen zu fällen sind, oder ob er nicht liber eine Abfindung möchte.

Ihr müsst Euer Erbe nicht auf welchem weg auch immer an die Mutter geben. Je nach dem was es ist (Haus, Wertpapiere, Bargeld, oder, oder ....) könnt ihr doch einfach der Mutter den Ertrag und die Verwaltung überlassen, um Erbschaftsteuer zu sparen.

Aber fragt einen, der von Erbrecht wirklich Ahnung hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Andri123  20.10.2023, 00:36

Es ging in der Frage ja eher um die Schenkung des Grossvaters an Witwe oder Kinder zum Zweck der Ausgleichszahlung gegen Erbverzicht des Kindes aus erster Ehe/vorehelich?

Mal angenommen 3 eheliche Kinder und ein voreheliches. Hauswert 400.000, davon 50.000 pro Kind als Erbteil.

Der Grossvater kann seiner Tochter 50.000 steuerfrei schenken, dann erwirbt diese den Anteil des ersten Kindes.

Zu berücksichtigen sind aber auch mögliche Vererbungen in den nächsten 10 Jahren. Dann könnte auch eine Schenkung an die Enkel steuergünstiger sein.

Der Tip, zum Steuerberater zu gehen, ist natürlich nicht verkehrt. Aber ob er befolgt wird?

Und ja, keinesfalls das Erbe ausschlagen.

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wfwbinder  20.10.2023, 09:20
@Andri123

Das es um das Geld vom Großvater gehtsehe ich als (fast) unintereessanten Nebenkriegsschauplatz.

Der Frager und seine Familie müssen sich zuerst damit auseinandersetzen, dass sie eine Erbengemeinschaft sind udn der Halbbruder sie ärgern kann. das halte ich für die viel wichtige Position.

Ob sie sich das Geld um den, wenn es klappt, auszuzahlen, vom Opa Leihen, oder schenken lassen ist reine Technik.

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Eine Erbausschlagung ist nur innerhalb der ersten 6 Wochen nach Bekanntwerden vom Tod möglich!

Ihr seid zu spät dran!!!

Ihr seid nun alle Erben, was auch gut so ist!

Mit eurem angedachten Vorhaben würde euer Stiefbruder nämlich 50% erben, die anderen 50% Mama!!!

Der andere Sohn wird nicht auf seinen Erbteil verzichten , wieso sollte er

Der Vater der Mutter kann bis 400.000 € der Mutter schenken alle 10 Jahre

Wendet Euch an einen Notar

Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Eltern ihren Kindern aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken. Für kinderlose Sparer, die ihren Neffen oder Nichten Gutes tun wollen, gilt ein niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro aller zehn Jahre. was einer Nettorendite von 4,39 Prozent entspricht.

Bild zum Beitrag https://www.tagesgeldvergleich.net › ...

Schenkung - Freibetrag und Steuersatz beim Geld schen
 - (Steuern, Erbe)
Darkyy132 
Fragesteller
 19.10.2023, 22:54

Ahh hätte es besser Formulieren sollen, meinte das er seinen Teil natürlich bekommt. Bester fall wäre das er damit einverstanden ist es erst beim Tod meiner Mutter zu bekommen, sonst eine andere Lösung wie zum Beispiel Ratenzahlung. Und danke deine Antwort hat mir geholfen.

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classica  19.10.2023, 23:37
@Darkyy132

Ich würde mich an der Stelle des anderen Sohnes nicht auf solche Vereinbarungen einlassen und ohne Notarvertrag und eingetragene Grundschuld zu seinen Gunsten im Grundbuch schon gar nicht.

Angenommen die Mutter wird ein Pflegefall und das Haus muss verkauft werden , was dann ?

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Andri123  20.10.2023, 00:51
@classica

Das ist Unsinn. Der andere Sohn ist ja bereits Erbe zu einem bestimmten Anteil geworden, z.B. 1/8. Das läuft ihm nicht weg und stünde ihm auch im Fall eines vorzeitigen Hausverkaufes zu.

Ein Recht auf vorzeitige geldliche Vergütung steht ihm nicht zu, das wäre nur beim Pflichtteil so. Er könnte allenfalls eine Teilungsversteigerung veranlassen.

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