Abfindung als Erbe vom Arbeitgeber versteuern?

3 Antworten

Bitte nicht die Steuerarten durcheinanderwürfeln.

Einkommensteuer:
Hier hängt es davon ab, wie die Vertraggestaltung war. Es gilt grundsätzlich das Zuflusprinzip, allerdings nicht bei regelmäßigem Arbeitslohn. Um hier sagen zu können, was richtig ist, müsste man mehr wissen.

Wir können der Einfachheit aber wohl davon ausgehen, dass die Abfindung als Arbeitslohn noch dem Vater zustand und daher richtig auf der Lohnsteuerbescheinigung draufsteht.

Wirtschaftlich günstiger dürfte dies wohl auch sein. Es sollte dann - falls nicht ohnehin verpflichtend - führ ihn eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden, um die Überzahlung an Lohnsteuern zurückzubekommen.

Auf der Einkommensteuererklärung unterschreiben die Erben als Rechtsnachfolger.

Erbschaftsteuer:
Hier ist der Anspruch auf die Abfindung Teil der Erbmasse. Ebenso wie der Anspruch auf die Einkommensteuererstattung.

Der Arbeitgeber hat dies richtig gemacht. Die Erben sollten auch für das Kalenderjahr 2015 auch noch eine Einkommensteuererklärung abgeben, denn Steuerrückzahlungen gehören ebenso zur Erbmasse.

Die Abfindungszahlung wird für Euch als Erben nur dann zu Steuerabzügen führen, wenn die persönlichen Freibeträge für die Erbschaft überschritten werden sollten.

Das haben wir auch gemacht für 2015 und auch nachgezahlt :-( muss ich das denn für 2016 im Namen meines Vaters auch machen ? Er ist im Januar noch verstorben. Was Finanzamt weiß ja nicht das es uns als erben ausgezahlt wurde da es ja mit auf der Abrechnung meines Vaters steht. Oder mache ich keine einkommenssteuererklärung mehr für ihn für 2016 ?

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@Aggipia

So wie ich es einschätze wird Euch im Falle einer EkSt-Erklärung für 2016 die einbehaltene Lohnsteuer zurückerstattet. Wollt ihr darauf verzichten?

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