Erbpachtgrundstück kaufen

2 Antworten

Der Kaufpreis kann sich nicht errechnen, man muß ihn ermitteln anhand der ortsüblichen Verkehrswerte. Ich zweifele auch daran, dass man das Erbbaurecht als wertmindernd in Abschlag bringen könnte. Immerhin dürfte das Erbbaurecht ja nicht kostenfrei ausgeübt werden. Allerdings hat man als Käufer in solchen Fällen doch ein viel größere Verhandlungsmacht als im Normalfall, denn solche Grundstücke dürften schlecht marktgängig sein.

Grunderwerbsteuer ist zu zahlen.

Üblich ist, dass der Käufer die Notarkosten trägt. Auch hierüber könnte verhandelt werden.

LittleArrow  23.06.2014, 13:04
Grunderwerbsteuer ist zu zahlen.

Interessehalber noch die Nachfrage: Wird da die bereits beim Erbbaurechtsvertrag gezahlte Grunderwerbsteuer nicht angerechnet?

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Wenn Ihr das Grundstück kaufen wollt, müßt Ihr wissen, was es Euch Wert ist, oder was der Verkäufer haben will.

Logisch wäre es, den Erbbauzins zu nehmen und die Zahlungen, die noch geleistet werden müssen, zu kapitalisieren.

Es gibt dafür Tabelle. Sage wieviel Jahre und wieviel im Jahr zu zahlen ist und hier sind viele, die es Dir in 1-3 Minuten sagen können.

Den Vertrag beim Notar zahlt Ihr. Die Umschreibung im Grundbuch zahlt Ihr. Die Grunderwerbsteuer zahlt ihr auch.

Ausser der Verkäufer verpflichtet sich im Vertrag das zu tun, aber üblich ist, dass der Käufer zahlt.

LittleArrow  23.06.2014, 13:01

Nur einen Punkt möchte ich noch ergänzen:

Es gibt dafür Tabelle.

Nur, wenn der Erbpachtzins keine Preisgleitklausel enthält, aber den Fehlen ist eigentlich nicht zu erwarten.

Natürlich kann man als Preisidee die Kapitalisierung von jährlichen Erbpachtzinsen, jährlich steigend um - sagen wir - 1 % mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (Excel, OpenOffice etc.) schnell ermitteln. Aber welchen Abzinsungszinssatz soll man wählen und wann ist das Ende der Berechnung, bei Ende des Erbpachtvertrages oder noch später? Letztlich bekommt man etliche mögliche Barwerte, denen man die - offenbar noch - unbekannte Preisvorstellung des Grundstücksinhabers gegenüberstellen muss. Vielleicht ist dessen Forderung gar nicht so hoch?

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