Hauskauf auf Erbpachtgrundstück. Grunderwerbssteuer und Notarkosten?

1 Antwort

Die Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für die Berechnung der Kosten des Erbaurechts kann der Notar von 80 Prozent des Verkehrswertes ( § 21 Abs. 1 KostO) oder vom 25-fachen des jährlichen Erbbauzinses ausgehen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 iV.m. § 24 KostO),je nachdem, ob das Erbbaurecht entgeltlich oder unentgeltlich bestellt wird.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Notarkosten-fuer-einen-Erbpachtvertrag---f166623.html

Boomer63 
Fragesteller
 30.11.2014, 09:02

Moin Primus und danke für die Antwort. Das hatte ich auch schon im net gefunden. Allerdings komme ich mit dem "Amtsdeutsch" nicht klar. Wie hoch ist der Verkehrswert? Oder wird vom 25fachen des jährlichen Pachtzinses ausgegangen? Oder muss der Kaufpreis des Hauses mit dem 25fachen des Pachtzinses addiert werden? Also wird das Erbpachtrecht nun entgeltliche oder unentgeltlich bestellt???????? Zudem kann ich im net nirgendwo eine Übersicht oder Tabelle der Notargebühren finden. Und was ist mit der Grunderwerbssteuer? Der Makler meinte, es müssten die 6,5% vom Kaufpreis angesetzt werden. Im net steht aber, dass die jährliche Erbpacht mit einem Schlüssel aus einer Tabelle multipliziert werden muss und hiervon die 6,5% fällig werden. ?????????????

0