Entzug der Führerscheinklassen durch anderes Bundesland (alter Wohnort)?
Sehr geehrte Damen & Herren,
aufgrund einer ähnlichen Fragestellung in diesem Forum, schieß ich einfach mal meine Frage in die Runde.
Ich bin vor einiger Zeit in ein anderes Bundesland gezogen und habe nun Post von der Führerscheinstelle aus meinem alten Bundesland bekommen, in der es darum geht meine Führerscheinklassen zu entziehen.
Meine Frage, dürfen die das überhaupt bzw. muss mich nicht die Führerscheinstelle aus meinem neuen Wohnort / Bundesland diesbezüglich anschreiben?
Über sachliche/fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen & wäre sehr dankbar.
MfG
2 Antworten
Nein, denn Dein Füherschein gilt ja auch bis auf wenige Ausnahmen international. Wenn Du glaubst, daß das alte Bundesland keine Berechtigung zum Entzug der Fahrerlaubnis für Dich hat, dann irrst Du Dich aber gewaltig. Es wäre dabei aber noch zu überprüfen, ob Du Deine Ummeldung fristgerecht vorgenommen hast. Denn nicht umsonst verwendet das Bundesamt Deine alte Anschrift.
Selbst wenn dem so wäre, was ändert sich denn dann? Richtig: Nichts
Du kannst dir in jedem Fall sicher sein, dass auch die neue Führerscheinstelle das Entzugsverfahren weiter betreiben würde, also hättest du so oder so nichts gewonnen. Auch würde keine neue Frist dadurch für dich zu laufen beginnen, sonst könnte man ja mit richtigem Wohnsitzhopping einen Entzug der Fahrerlaubnis komplett entgehen.
Hallo Snooopy155, meine ehemalige Führerscheinstelle hat mich unter Verwendung meiner neuen Adresse angeschrieben. Von meinem Verständnis her müsste doch meine Führerscheinakte an die Führerscheinstelle meines neuen Bundeslandes überstellt werden und die müsste dann doch jeweilige Maßnahmen einleiten?